NWB Sanieren Nr. 5 vom Seite 129

Die Corona-Krise und die vielen Möglichkeiten der Restrukturierung

Ruth Sterzinger

Das StaRUG hat die Sanierung im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens im Blick. Aber das SanInsFoG hat auch im Insolvenzverfahren selbst zu wichtigen Änderungen geführt. Prof. Dr. Gerhard Pape schildert in seinem Beitrag ab S. 132 die Neuregelungen für Verfahren mit Eigenverwaltung des Schuldners: Der Gesetzgeber hat einen Katalog von Voraussetzungen geschaffen, die erfüllt sein müssen, damit das Insolvenzgericht die vorläufige Eigenverwaltung nach § 270b InsO anordnen kann. Insbesondere das Eröffnungsverfahren hat eine ganz neue Ausgestaltung bekommen, das mit der früheren Eigenverwaltung kaum noch etwas zu tun hat.

Besteht derzeit eine Insolvenzantragspflicht gem. § 15a InsO, ja oder nein? Das ist keine einfach zu beantwortende Frage! Während bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gem. § 15a Abs. 1 InsO eine Insolvenzantragspflicht besteht, berechtigt die drohende Zahlungsunfähigkeit zur Stellung des Insolvenzantrags und eröffnet den Anwendungsbereich des StaRUG. Durch Einführung des § 1 COVInsAG, in dem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geregelt ist, ist die Antwort auf die Frage aber nicht mehr so eindeutig. Christina Knecht führt ab aus, wer weiterhin zur Antragstellung verpflichtet ist und wie die Ausnahmen nach dem COVInsAG wirken.

In der Ausgabe 1 (S. 20) hatte Prof. Dr. Volker Römermann bereits die Neuerungen des Art. 240 § 7 EGBGB zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Gewerbemieten vorgestellt. In Ausgabe 2 (S. 49) hatte Peter Gresikowsi Hinweise gegeben, wie in diesen Fällen die finanzierenden Banken mit ins Boot zu nehmen sind. Ab führen nun Andreas Griebel und Bastian Danesitz noch weiter in dieses sehr aktuelle Thema ein und beschäftigen sich aus anwaltlicher und steuerberaterlicher Sicht mit den Vertragsanpassungen oder -gestaltungen, die bei Gewerberaummietverträgen sinnvoll und notwendig sind. Wie kann man für die Zukunft die Verträge sinnvoll gestalten; sind in der Bilanz Rückstellungen zu bilden oder Ansprüche zu aktivieren?

Konkret mit den Anwendungsfällen für den Restrukturierungsplan in der Praxis beschäftigen sich Jens Weber und Daniel Weiß ab . Sie beleuchten insbesondere die Restrukturierung von Altschulden, von Dauerschuldverhältnissen und von Anteils- und Gesellschaftsrechten und grenzen die Gestaltungsmöglichkeiten des StaRUG im Vergleich zu den klassischen Restrukturierungsinstrumenten in der außergerichtlichen Sanierung und im Insolvenzverfahren ab.

Einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Chancen und Möglichkeiten in der Restrukturierung gibt Michael Eckert ab . Was ist arbeitsrechtlich in der Krise zu tun? Am wichtigsten ist ja zunächst, gute Mitarbeiter zu halten – und sich notfalls von anderen zu trennen, wenn die Lage eine Verkleinerung des Betriebes zwingend erforderlich macht. Die betriebliche Situation muss individuell beleuchtet werden, damit dann die richtigen Schritte erfolgen. Nicht jede Maßnahme passt bei jeder Krise – aber welche Möglichkeiten letztlich ergriffen werden können und dass der reine Hinweis auf Corona keinen Kündigungsgrund darstellen kann, das schildert dieser Beitrag ausführlich.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
NWB Sanieren 5/2021 Seite 129
NWB FAAAH-81736