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NWB Sanieren Nr. 5 vom Seite 155

Arbeitsrecht in Krise und Restrukturierung

Es muss nicht immer gleich die Kündigung sein

Michael Eckert

Die Corona-Krise führt in manchen Bereichen auch zu einer Existenz-Krise durch ausbleibende Umsätze, weiterlaufende Kosten, zusätzliche Aufwände, und bedroht insbesondere Unternehmen, die bereits vor Corona wirtschaftliche Schwierigkeiten hatten. Nachdem seit auch die Insolvenzantragspflicht wieder eingeführt worden ist, ist mit weiteren Problemen für die Betriebe zu rechnen. Was ist hier arbeitsrechtlich zu tun? Welche Möglichkeiten gibt es? Dazu soll dieser Beitrag Auskunft geben.

Kernaussagen
  • Rechtzeitige Planung spart bares Geld.

  • Wenn es noch eine Perspektive gibt, gilt es, qualifizierte Beschäftigte zu halten.

  • Spezialisierte Beratung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht ist zwingend erforderlich.

I. Übersicht

Eine unternehmerische Krise zeichnet sich häufig dadurch aus, dass sie jedenfalls in der Wahrnehmung der Betroffenen plötzlich kommt, so dass keine Zeit mehr vorhanden ist, um in Ruhe betriebswirtschaftliche Weichen stellen zu können. In der Regel müssen Kosten möglichst kurzfristig abgebaut und Arbeitsplätze gestrichen werden.

Arbeitsrecht in der Krise bedeutet aber nicht nur den schnellen Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen. Vielmehr gibt es noch andere Stellsch...

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