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Steuerrecht | Unangemessenheit der Kosten für einen geleasten Lamborghini
Die Leasingkosten eines öffentlich bestellten, selbständig tätigen Sachverständigen für einen Lamborghini sind unangemessen i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG, wenn die Leasingberechnungsgrundlage nach dem Leasingvertrag ca. 280.000 € netto und die monatliche Leasingrate ca. 6.500 € brutto beträgt. Die Betriebsausgaben sind daher um 2/3 zu kürzen.
Aus [i]Private Veranlassung war zu bejahen, da der Kläger Luxusfahrzeuge liebte Sicht des FG war das Leasing des Lamborghini privat veranlasst, weil der Kläger in Luxusfahrzeuge vernarrt war. Er verfügte nämlich über ein weiteres geleastes Luxus-Kfz, einen BMW 740d (monatliche Leasingrate ca. 980 € brutto), sowie über zwei private Luxusfahrzeuge: einen Ferrari F 360 Modena Spider und einen Jeep Commander mit einem 8-Zylinder-Motor. Für sein geschäftliches Renomée und seinen betrieblichen Erfolg war die Nutzung eines Lambor...