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Zahlung der Umsatzsteuer als Betriebsausgabe bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
In welchem Kalenderjahr sind Umsatzsteuerzahlungen unter Beachtung gesetzlicher Regelungen als Betriebsausgabe zu erfassen?
In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Lösungshinweise zu der Fragestellung werden von Herrn Karl-Hermann Eckert verfasst. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Sachverhalt
Ich bin selbständiger Freiberufler und erziele Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG. Den Gewinn ermittle ich durch Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Als Unternehmer habe ich regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben und die Umsatzsteuer an die Finanzbehörde zu entrichten. Am habe ich einen Betrag von 15.000 € für folgende Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an die Finanzbehörde geleistet:
Rückständige Umsatzsteuer 10/2020 = 3.000 €,
rückständige Umsatzsteuer 11/2020 = 5.000 € und
die fä...