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FG Münster Urteil v. - 15 K 3483/18 U EFG 2021 S. 1418 Nr. 16

Gesetze: AO § ; MwStSystRL Art. 185 Abs. 1 ; UStG § 17 Abs. 1

Umsatzsteuer

Minderung der Bemessungsgrundlage ausgeführter Umsätze durch Bonuszahlungen

Leitsatz

1. Die Zahlung der „weiteren Boni”, d.h. der Gruppenboni bzw. Gruppenvergütungen, von den Vertragslieferanten über die V unter Weiterleitung an die Stpfl. führt zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG hinsichtlich ihrer Eingangsumsätze mit den Vertragslieferanten.

2. Die Zahlung der „weiteren Boni” steht nach Auffassung des erkennenden Senats in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Lieferungen der Lieferanten an die Anschlusskunden, d.h. hier der Stpfl. Dafür spricht zunächst, dass die Höhe der von den Lieferanten zu zahlenden Gruppenboni – wie auch die Stpfl. selbst vorträgt – ausschließlich vom Umfang der Bestellungen durch die Anschlusskunden abhängt. Die Bemessungsgrundlage der Umsätze der Lieferanten aus den Lieferungen an die Anschlusskunden mindert sich daher wie im Fall eingeräumter Rabatte und Skonti um die gezahlten Boni.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 20/2021 S. 949
DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 18
DStRE 2022 S. 621 Nr. 10
EFG 2021 S. 1418 Nr. 16
LAAAH-81614

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FG Münster, Urteil v. 23.03.2021 - 15 K 3483/18 U

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