Minderung der Bemessungsgrundlage ausgeführter Umsätze durch Bonuszahlungen
Leitsatz
1. Die Zahlung der „weiteren Boni”, d.h. der Gruppenboni bzw. Gruppenvergütungen, von den Vertragslieferanten über die V unter
Weiterleitung an die Stpfl. führt zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG hinsichtlich ihrer
Eingangsumsätze mit den Vertragslieferanten.
2. Die Zahlung der „weiteren Boni” steht nach Auffassung des erkennenden Senats in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den
Lieferungen der Lieferanten an die Anschlusskunden, d.h. hier der Stpfl. Dafür spricht zunächst, dass die Höhe der von den
Lieferanten zu zahlenden Gruppenboni – wie auch die Stpfl. selbst vorträgt – ausschließlich vom Umfang der Bestellungen durch
die Anschlusskunden abhängt. Die Bemessungsgrundlage der Umsätze der Lieferanten aus den Lieferungen an die Anschlusskunden
mindert sich daher wie im Fall eingeräumter Rabatte und Skonti um die gezahlten Boni.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 20/2021 S. 949 DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 18 DStRE 2022 S. 621 Nr. 10 EFG 2021 S. 1418 Nr. 16 LAAAH-81614
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