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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 12 K 1420/20 AO EFG 2021 S. 1962 Nr. 23

Gesetze: AO § 240 Abs. 1 Satz 1

Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge – Vergleichbarkeit mit Zinsfestsetzung

Leitsatz

  1. Der in § 240 AO geregelten Höhe der Säumniszuschläge stehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen.

  2. Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verzinsungsvorschriften der AO sind nicht auf die Festsetzung von Säumniszuschlägen übertragbar.

Fundstelle(n):
AO-StB 2021 S. 362 Nr. 11
DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 5
DStRE 2022 S. 182 Nr. 3
EFG 2021 S. 1962 Nr. 23
GmbH-StB 2021 S. 328 Nr. 10
XAAAH-81610

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 22.04.2021 - 12 K 1420/20 AO

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