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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 11 K 3321/17 F EFG 2021 S. 1188 Nr. 14

Gesetze: EStG § 7 Abs. 1 Satz 2; EStG § 7g Abs. 1 Satz 1; EStG § 7g Abs. 5; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7; EStG § 15 Abs. 2

Hausbootvermietung als gewerblicher Beherbergungsbetrieb – Erforderlichkeit einer unternehmerischen Organisation – Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen

Leitsatz

  1. Die Vermietung eines Hausboots an Feriengäste geht nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus und ermöglicht daher nicht die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen, wenn sie aufgrund der regelmäßig im Voraus erfolgenden Buchungen für mehrtägige Zeiträume keine mit einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare unternehmerische Organisation erfordert und keine für die Vermietung von Ferienwohnungen unüblichen Sonderleistungen erbracht werden.

  2. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines nicht motorisierten, auf Pontons ruhenden Hausboots ist in Anlehnung an die „AfA-Tabelle AV“ (BStBl I 2000, 1532) mit 30 Jahren anzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 1520 Nr. 25
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 48
DStRE 2022 S. 80 Nr. 2
EFG 2021 S. 1188 Nr. 14
QAAAH-81608

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 25.03.2021 - 11 K 3321/17 F

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