Grunderwerbsteuer: Vertrauensschutz bei Rechtsprechungsänderung
– Mittelbare Anteilsvereinigung bei Zwischenschaltung einer
Personengesellschaft – „RETT-Blocker“ –
Maßgeblichkeit der Beteiligung am Gesellschaftskapital anstelle der
gesamthänderischen Mitberechtigung
Leitsatz
In dem (BStBl. II 2018, 667), wonach für das Vorliegen einer grunderwerbsteuerbaren
mittelbaren Anteilsvereinigung i.S. von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG im Fall der Zwischenschaltung einer Personengesellschaft die
Beteiligung am Gesellschaftskapital anstelle der gesamthänderischen Mitberechtigung maßgebend ist, liegt keine die Gewährung
von Vertrauensschutz für bereits abgeschlossene Anteilsübertragungen gebietende Änderung der Rechtsprechung.
Durch das hiervon abweichende, zu § 1 Abs. 3 GrEStG 1983 ergangene (BStBl II 2002, 156)
konnte keine ständige Rechtsprechung zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals einer „unmittelbaren oder mittelbaren Übertragung
von Anteilen an einer Gesellschaft“ i.S. von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG n.F. begründet werden.
Auch die allgemein zur Definition des Anteils einer Gesellschaft i.S.v. § 1 Abs. 3 GrEStG für Personengesellschaften ergangenen
norminterpretierenden Verwaltungsvorschriften sind nicht geeignet, einen Vertrauenstatbestand in Bezug auf die Gestaltung
eines sog. „RETT-Blockers“ zu begründen.
Fundstelle(n): BB 2021 S. 1173 Nr. 20 DStR-Aktuell 2021 S. 12 Nr. 47 DStRE 2022 S. 54 Nr. 1 EFG 2021 S. 993 Nr. 12 GmbH-StB 2021 S. 329 Nr. 10 GAAAH-81607
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 25.03.2021 - 11 K 2137/20 GE
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