USt direkt digital Nr. 12 vom Seite 1

Änderung der Rechtsprechung des BFH und die EuGH-Entscheidungen Titanium Ltd. und EQ

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Der XI. Senat hat seine Rechtsprechung geändert und den Vorsteuerabzug auch dann anerkannt, wenn nur eine mittelbare Veranlassung zwischen vorsteuerbelastetem Eingangsumsatz und den Ausgangsumsätzen besteht. Die Entscheidung XI R 26/20 vom ist die Nachfolgeentscheidung zur EuGH-Entscheidung "Mitteldeutsche Hartstein-Industrie AG". Worin genau die Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung besteht, erläutert Udo Vanheiden ab S. 3.

Die EuGH-Entscheidung Titanium Ltd. stellt Ihnen Dr. Hans-Martin Grambeck ab S. 8 vor: Eine vermietete Immobilie stellt keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte dar - mangels zugehörigen Personals. Die gravierenden Auswirkungen im grenzüberschreitenden Bereich und die abweichende Auffassung der Finanzverwaltung führen zu erheblichem Handlungsbedarf.

Mit Anwaltsleistungen zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener beschäftigt sich die EuGH-Entscheidung EQ, die Ihnen ab S. 10 von Ralf Walkenhorst vorgestellt wird. Die Tätigkeit eines Anwalts, die in der Vertretung Erwachsener als Beauftragter, Pfleger und Betreuer besteht, stellt eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dar und ist mithin eine unternehmerische Tätigkeit gem. § 2 Abs. 1 UStG. Es obliegt dann jedem Mitgliedstaat, die Regeln dafür aufzustellen, in welchen Fällen die Leistungen eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden und somit steuerfrei sind.

Beste Grüße

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 12 / 2021 Seite 1
NWB CAAAH-81403