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§ 15 UStG Umsatzsteuerliche Behandlung von höherwertigen Werbegeschenken der Kreditinstitute
Schreiben vom – Dr. Dk/Sk – A III/31 – Az.: 7629 –
1. Kreditinstitute mit lediglich geringfügigen steuerpflichtigen Umsätzen (höchstens 5 v.H.)
Unter Berücksichtigung der Grundsätze des – (BStBl 1995 II S. 214) ist der Aufwendungseigenverbrauch im Fall der Werbegeschenke über 75 DM (Nettobetrag ohne Umsatzsteuer) von Kreditinstituten in entsprechender Anwendung des § 4 Nr. 28 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Werbegeschenke ist insoweit nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgeschlossen.
2. Kreditinstitute mit mehr als geringfügigen steuerpflichtigen Umsätzen (mehr als 5 v.H.)
Bei Unternehmern mit steuerpflichtigen Umsätzen von mehr als 5 v.H. des Gesamtumsatzes kann § 4 Nr. 28 Buchst. a UStG nicht entsprechend angewendet werden (vgl. Abschnitt 122 Abs. 2 UStR); der Aufwendungseigenverbrauch ist insgesamt steuerpflichtig. Der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb der Werbegeschenke über 75 DM (Nettobetrag ohne Umsatzsteuer) ist in diesem Fall in voller Höhe möglich.