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§ 4 Nr. 8 UStG Umstellungen von Schuldverschreibungen
auf Euro;
Ersatz von Umstellungsaufwendungen
Schreiben vom 9. April und – U 3.2/H 3.2/H – BC/Sc/sä und U 3.2/H 3.2 – Bc/Fe –
Unter Bezugnahme der vorgenannten Schreiben teilt das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit, daß die sonstige Leistung der Umstellung der Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen auf Euro nach dem Gesetz zur Umstellung von Schuldverschreibungen auf Euro gem. § 4 Nr. 8 Buchst. e des Umsatzsteuergesetzes steuerfrei sind.