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BMF - IV C 3 -S 7390 - 4/98

§ 22 UStG Merkblatt zur erleichterten Trennung der Bemessungsgrundlagen (USt M 1) (§ 63 Abs. 4 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV)

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das aktualisierte ”Merkblatt zur erleichterten Trennung der Bemessungsgrundlagen (USt M 1)” herausgegeben (Anlage).

Dieses Schreiben tritt an die Stelle des  IV C 3 – S 7390 – 4/94 – und wird nebst Anlage (Merkblatt) in die Umsatzsteuer-Kartei aufgenommen.

Zusatz für die obersten Finanzbehörden der Länder

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Merkblatt zur erleichterten Trennung der Bemessungsgrundlagen

(§ 63 Abs. 4 der Umsatzsteuer-DurchführungsverordnungUStDV)

I. VORBEMERKUNGEN

(1) Unternehmer, deren Umsätze unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, müssen in ihren Aufzeichnungen ersichtlich machen, wie sich die Entgelte auf die einzelnen Steuersätze verteilen (§ 22 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes – UStG). Dem Unternehmer, dem wegen der Art und des Umfangs des Geschäftes eine Trennung der Entgelte und Teilentgelte bzw. der Bemessungsgrundlagen nach Steuersätzen in seinen Aufzeichnungen nicht zuzumuten ist, können nach § 63 Abs. 4 UStDV Erleichterungen gewährt werden. Diese Aufzeichnungs...

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BMF v. 28.09.1998 - IV C 3 -S 7390 - 4/98

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