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Managementbeteiligung eines Freiberuflers gehört nicht zum Betriebsvermögen
Veräußert ein freiberuflich tätiger Berater eine Beteiligung an einer Holding in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, gehört der Erlös nicht zu seinen Betriebseinnahmen, wenn der Freiberufler die Beteiligung als eigenständige Einkunftsquelle nutzt; denn dann ist die Beteiligung nicht seinem Betriebsvermögen zuzurechnen. Der Veräußerungsgewinn unterliegt aber nach allgemeinen Grundsätzen der Steuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und bleibt nach dem sog. Teileinkünfteverfahren im Umfang von 40 % steuerfrei.
Hintergrund: Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören. Grundsätzlich ist ein Veräußerungsgewinn in beiden Fällen im Umfang von 60 % steuerpflichtig; alle...