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Einheitsbewertung eines Supermarkts (Altbundesgebiet)
(1) Bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswerts eines Flachdachgebäudes im Altbundesgebiet ist das von den Außenwänden gänzlich umschlossene Raumvolumen voll anzurechnen. (2) Befinden sich unterhalb des Dachs S. 512Versorgungsleitungen, die mittels einer abgehängten Decke der Sicht entzogen sind, steht dies der Vollanrechnung nicht entgegen (Bezug: § 76 Abs. 3 Nr. 2, § 85, § 92 BewG).
(1) Im Urteilsfall war die Einheitsbewertung eines Supermarkts zum unter Geltung des „alten“ BewG streitig. Bei der Ermittlung des Grundstückswerts im Sachwertverfahren ist vom Bodenwert (§ 84 BewG), vom Gebäudewert (§§ 85 bis 88 BewG) und vom Wert der Außenanlagen (§ 89 BewG) auszugehen (§ 83 Satz 1 BewG). Dieser Ausgangswert ist durch Anwendung einer Wertzahl an den gemeinen Wert an...