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BFH 16.12.2020 I R 41/17, StuB 12/2021 S. 509

Körperschaftsteuer | Zur Zusammenfassung kommunaler Bäder- und Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung

Beruht die Zusammenfassung der Tätigkeit einer kommunalen Bädergesellschaft mit den Tätigkeiten kommunaler S. 510Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung (§ 8 Abs. 9 KStG) darauf, dass mit einem der Bäder eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG), kann die erforderliche Verflechtung „von einigem Gewicht“ auch dadurch entfallen, dass dieses Bad aus Sicht des Bäderbetriebs an Bedeutung verliert, weil es für den Publikumsverkehr geschlossen und nur noch als Reservebad im Stand-by-Betrieb vorgehalten wird. Maßgebend ist die tatrichterliche Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalls (Bezug: § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2, § 8 Abs. 3 Satz 2, Abs. 7 Satz 1 Nr. 2, Abs. 9, § 15 Satz 1 Nr. 4 und 5, § 34 Abs. 6, Abs. 10 KStG).

Praxishinweise

Wenn für Kapitalgesellschaften § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG 2009 zur Anwendung kommt, sind die einz...

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