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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 135/18

Gesetze: EUDVO-470/2014 Art. 1 ; EUDVO-471/2014 Art. 1 ; EUVO-1225/2009 Art. 14 ; EGVO-597/2009 Art. 24

Endgültiger Antidumping- und Ausgleichszoll auf Solarglas

Leitsatz

Mit dem Zweck der DVO Nr. 470/2014 und DVO Nr. 471/2014 ist es nicht zu vereinbaren, Antidumping- und Ausgleichszölle auf Glasscheiben (Vitrinenglas) zu erheben, die zwar die materiellen Eigenschaften erfüllen, die in den Verordnungen an Solarglas gestellt werden, sich jedoch von den untersuchten Waren maßgebend unterscheiden mit der Folge, dass eine Austauschbarkeit zwischen diesen Waren nicht gegeben ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
JAAAH-81055

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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 08.04.2021 - 4 K 135/18

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