Zur Schätzungsbefugnis bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung durch den Ansatz von Sicherheitszuschlägen
Leitsatz
1. Die Verwendung eines Excel-Dokuments für einen täglich durchgeführten Kassensturz führt nicht dazu, dass der Steuerpflichtige
seine Kasseneinnahmen und -ausgaben nicht entsprechend einer ordnungsmäßigen Buchführung täglich festgehalten hat.
2. Bei Einsatz einer elektronischen Registrierkasse kann ein Festhalten der Kasseneinnahmen und -ausgaben auch durch eine
geordnete Ablage der Belege erfolgen. Vom Steuerpflichtigen darüber hinaus erstellte überobligatorische Kassenberichte in
Form eines Excel-Dokuments stehen einer ordnungsmäßigen Buchführung nicht entgegen.
3. Wenn und soweit ein Gastwirt im Rahmen von Sonderveranstaltungen offene Ladenkassen eingesetzt und keine täglichen Kassenberichte
auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt hat, liegt keine ordnungsmäßige Buchführung vor.
Fundstelle(n): AO-StB 2021 S. 228 Nr. 7 AO-StB 2022 S. 158 Nr. 5 BBK-Kurznachricht Nr. 16/2021 S. 759 DB 2021 S. 15 Nr. 25 DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 10 DStRE 2022 S. 489 Nr. 8 EFG 2021 S. 1260 Nr. 15 GStB 2021 S. 336 Nr. 9 GStB 2023 S. 43 Nr. 2 GStB 2023 S. 44 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2021 S. 2018 GAAAH-81043
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Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 29.04.2021 - 1 K 2214/17 E,G,U,F
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