1) Ein Steuerpflichtiger, der Online-Pokerspiele in der Spielvariante Texas Hold’em betreibt, kann daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb
erzielen.
2) Die Grenze zwischen der Ausübung eines Hobbies und einem „berufsmäßigen” Spielen ist fließend.
3) Die Grenze der privaten Vermögensverwaltung ist überschritten und das Pokerspielen gewerblich, wenn der Steuerpflichtige
als erfahrener „Marktteilnehmer” seine Erfahrungen planmäßig durch das Spielen von mehr als 750.000 Händen in einem Zeitraum
von 4 ¼ Jahren verwertet und er aufgrund seiner Erfahrungen im Gesamtergebnis mit einem Spielerfolg und der Erzielung von
regelmäßigen Einnahmen rechnen konnte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2022 S. 257 Nr. 5 EFG 2021 S. 1208 Nr. 14 EStB 2021 S. 442 Nr. 10 PStR 2021 S. 171 Nr. 8 LAAAH-81037
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Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 10.03.2021 - 11 K 3030/15 E,G
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