Online-Nachricht - Freitag, 11.06.2021

Gesetzgebung | Bundestag ändert Berufsrecht der Anwälte und Steuerberater

Der Bundestag hat am einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BT-Drucks. 19/27670) in 2./3. Lesung in der vom Rechtsausschuss des Bundestages empfohlenen Fassung (BT-Drucks. 19/30516) beschlossen.

Ebenfalls angenommen wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drucks. 19/26828, 19/26920), zu dem auch die Stellungnahme des Bundesrates vorlag (BT-Drucks. 19/27670). Auch diesem Gesetzentwurf lag die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 19/30503) zugrunde.

Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften

Die Bundesregierung begründet ihren Gesetzentwurf (BT-Drucks. 19/27670) mit Handlungsbedarf, da das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zum zulässigen Gesellschafterkreis und den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für teilweise verfassungswidrig erklärt habe. Zudem sei das geltende Berufsrecht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften unvollständig und inkohärent. Darüber hinaus seien zahlreiche Einzelpunkte im Bereich des Berufsrechts reformbedürftig.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs wurde das Recht der Berufsausübungsgesellschaften in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz umfassend neu geregelt. Dabei wurden die Einzelfallentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Ziel ist es, der Anwaltschaft und den Steuerberatern gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern.

Außerdem wird die Berufsausübungsgesellschaft als zentrale Organisationsform anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Handelns anerkannt. Über die Neuregelung des Gesellschaftsrechts hinaus wurde das Berufsrecht mit den beschlossenen Änderungen modernisiert.

Modernisierung des notariellen Berufsrechts

Hintergrund des Gesetzentwurfs zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drucks. 19/26828) ist laut Regierung Modernisierungsbedarf in verschiedenen Bereichen. So wird die Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse, die älter als 70 Jahre sind, zu Forschungszwecken grundsätzlich ermöglicht. Die Voraussetzungen für das Verfahren bei einer Akteneinsicht zum Schutz der Belange der betroffenen Personen wurden detailliert geregelt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll vor allem durch die von einem auf drei Jahre verlängerte Möglichkeit der Amtsniederlegung mit Wiederbestellungsgarantie am selben Amtssitz verbessert werden. Schriftliche juristische Prüfungen sollen künftig auch elektronisch durchgeführt werden. Zudem wird ein Teilzeitreferendariat ermöglicht.

Quelle: Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
SAAAH-80897