Online-Nachricht - Donnerstag, 10.06.2021

Umsatzsteuer | Beurteilung von steuerbefreiten Dienstleistungskommissionen im Zusammenhang mit Eintrittskarten zu kulturellen Veranstaltungen (BMF)

Das BMF hat den UStAE im Hinblick auf das (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 25.7.2018) angepasst ().

Hintergrund: Im o.g. Urteil hat der BFH entschieden, dass im Rahmen einer Dienstleistungskommission die Fiktionswirkung des § 3 Abs. 11 UStG für die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG gilt. Folglich ist nicht nur die vom Kommissionär besorgte Leistung, sondern ebenso die von ihm fiktiv erbrachte Besorgungsleistung umsatzsteuerfrei.

Dementsprechend wird der UStAE in Abschnitt 3.15 Absatz 3 durch einen neuen Satz 4 wie folgt ergänzt:

„Besorgt ein Unternehmer für Dritte Leistungen, für die die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG zur Anwendung kommt, ist auch die Besorgungsleistungen an die Abnehmer nach § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG steuerbefreit, vgl. , BStBl 2021 II S. XXX.“

Hinweis:

Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: (il)

Fundstelle(n):
YAAAH-80895