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Besteuerung des Teilverkaufs von Immobilien
Neben konventionellen Finanzierungsformen etabliert sich aktuell das neue Modell des Teilverkaufs der Immobilie. Hierbei verkauft der Eigentümer einen Miteigentumsanteil an der Immobilie – meist 20 % bis 50 % – an einen gewerblichen Anbieter. Anschließend bewohnt der Verkäufer die Immobilie weiter, zahlt für die Nutzung des verkauften Miteigentumsanteils aber ein laufendes Entgelt. Doch das Modell hat steuerliche Konsequenzen – unmittelbar im Zeitpunkt des Teilverkaufs und in der späteren Nutzung der Immobilie.
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Teilverkauf als Finanzspritze im Alter
[i]Verkauf eines ideellen Miteigentumsanteils an gewerblichen AnbieterNicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Altersarmut haben sich am Markt seit Kurzem neue Finanzierungsangebote für Senioren etabliert. Dazu zählt vor allem der Teilverkauf der Immobilie. Hierbei verkauft der Eigentümer einen ideellen Miteigentumsanteil an der Immobilie – meist 20 % bis 50 % – an einen gewerblichen Anbieter. Der Kaufpreis steht ihm sofort zu Verfügung. Die alleinige Wohnnutzung des Verkäufers wird dauerhaft durch ein im Grundbuch eingetragenes (modifiziertes) Nießbrauchrecht abgesichert. Im Gegenzug zahlt der Verkäufer jährlich etwa 3 % des Ka...