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Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung (Teil 2)
Regelungen für von der Krankenversicherungspflicht befreite Arbeitnehmer sowie weitere Personenkreise
Im ersten Teil zu dieser Thematik (Eilts, NWB 14/2021 S. 983) wurden die Regelungen für Beitragszuschüsse an Arbeitnehmer, die (nur) wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) krankenversicherungsfrei sind, dargestellt. Aber auch andere Personenkreise können bisweilen zu ihren Aufwendungen für den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz einen Zuschuss verlangen; diese sind Gegenstand der folgenden Ausführungen.
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I. Krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer (keine JAE-Übergrenzer)
1. Versicherungsfreiheit wegen Altersbegrenzung
[i]Altersgrenze 55 JahreDer Kreis der beitragszuschussberechtigten Arbeitnehmer umfasst Personen, die „aufgrund von § 6 Abs. 3a SGB V“ krankenversicherungsfrei und deshalb privat krankenversichert sind; dies gilt in gleicher Weise im Recht der Pflegeversicherung (vgl. § 61 Abs. 2 SGB V). Kraft Gesetzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen sind danach Personen, wenn sie nach Vollendung des 55. Lebensjahrs dem Grunde nach krankenversicherungspflichtig werden und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Krankenversicherungspflicht zu keinem Zeitpunkt gesetzlich krankenversic...