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§ 18 UStG Umsatzsteuer;
Musterschreiben zur Anforderung einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung/Umsatzsteuererklärung gem. § 18 b UStG im Rahmen des Erzwingungsverfahrens bei Nichtabgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) gem. § 18 a UStG
Nach der Umstellung des Erzwingungsverfahrens bei Nichtabgabe einer ZM gem. § 18 a UStG ist das Bundesamt für Finanzen (BfF) berechtigt, in Fällen in denen ein Unternehmer nach der Aufforderung zur Abgabe einer ZM durch das BfF, ausdrücklich oder in Form einer ”Nullmeldung” mitteilt, keine innergemeinschaftlichen Lieferungen getätigt zu haben, das Erzwingungsverfahren – zunächst temporär – einzustellen.
Das Erzwingungsverfahren wird bei gleichzeitiger Information des zuständigen Finanzamts eingestellt, das daraufhin den Unternehmer zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung/Umsatzsteuererklärung auffordert.
Anliegend übersendet das BMF ein im Auftrag der Referatsleiter Umsatzsteuer des Bundes und der Länder erarbeitetes und von den zuständigen Finanzämtern einheitlich zu verwendendes Musterschreiben zur Anforderung einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung/Umsatzsteuererklärung gem. § 18 b UStG.
Das Musterschreiben wurde auf Grundlage des DTP-Programms ”PageMaker” erstellt und ist mit der Umsatzsteuer-Vordruckkommission des Bundes und der Länder abgestimmt.