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Vertragsschluss | Rechtsgeschäft mit einer noch nicht existierenden GmbH
Die Auslegung eines vor Abschluss des Gesellschaftsvertrags von den Gründern eingegangenen Rechtsgeschäfts kann ergeben, dass ausschließlich die erst zu gründende, noch nicht existierende GmbH berechtigt und verpflichtet werden soll. In diesem Fall ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts unter der aufschiebenden Bedingung der Entstehung der GmbH steht.
Vor Abschluss des Gesellschaftsvertrags bildet die eine spätere GmbH-Tätigkeit vorbereitende Personenvereinigung eine eigenständige (Vorgründungs-)Gesellschaft, die eine GbR oder, wenn bereits ein Handelsgeschäft betrieben wird, eine OHG ist. Diese Vorgründungsgesellschaft ist weder mit der späteren GmbH noch mit der Vor-GmbH identisch. Dementsprechend werden im Allgemeinen weder die künftige GmbH n...