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Einkommensteuer | Grenzen der nachgelagerten Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Altersvorsorgesystemen
(1) Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan „401(k) pension plan“ sind sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG. (2) Die Einkünfte sind nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG i. H. des Unterschiedsbetrags zwischen Kapitalauszahlung und Einzahlungen zu besteuern, sofern der Stpfl. während der Ansparphase nicht der inländischen Besteuerung unterlag, so dass die in dieser Vorschrift abschließend aufgezählten steuerrechtlichen Freistellungen oder sonstigen Förderungen von Beiträgen nicht gewährt werden konnten. (3) Die Regelungen in § 22 Nr. 5 Sätze 1 und 2 EStG ermöglichen weder nach ihrem Wortlaut noch im Wege rechtsfortbildender Analogie, die nach US-amerikanischem Steuerrecht während der Ansparphase tatsächlich gewährte Freistellung der Beiträge in den „401(k) pension plan“ zum Anlass zu nehmen, die Leis...