Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers
Eine Beteiligung an einer Management-Holding gehört grundsätzlich nicht zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers. Der Erlös aus dem Verkauf der Beteiligung stellt daher keine Betriebseinnahme i. S. von § 18 EStG dar, sondern wird nur von § 17 EStG mit dem Teileinkünfteverfahren zu 60 % erfasst, wenn die Holding eine Kapitalgesellschaft darstellt und der Freiberufler mit mindestens 1 % beteiligt ist.
Die [i]Grundsätzlich keine Zugehörigkeit zum BetriebsvermögenBeteiligung eines Freiberuflers ist nicht betrieblich veranlasst, wenn sie gegenüber der freiberuflichen Tätigkeit ein eigenes wirtschaftliches Gewicht besitzt, weil es dem Freiberufler z. B. vorrangig auf die mit der Beteiligung verknüpfte Kapitalanlage ankommt. Gegen eine betriebliche Veranlassung spricht es zudem, wenn die freiberufliche Tätigkeit keinen Anspruch auf den Erwerb der Beteiligung begründ...