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Berücksichtigung ausländischer Quellensteuer auf Kapitalerträge
In Zeiten niedriger Zinsen weichen deutsche Anleger zunehmend auf Kapitalanlagen im Ausland aus, da sich hier teilweise lukrativere Zins- und Dividendenerträge bieten als bei einer Geldanlage im Inland. Auf die ausländischen Kapitalerträge werden im Regelfall ausländische Quellensteuern erhoben. Der nachfolgende Beitrag zeigt, wie die ausländischen Quellensteuern bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.
Besteuerungsrecht für die Kapitalerträge
Steuerpflichtige mit Wohnort oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland unterliegen aufgrund des in § 1 EStG verankerten Welteinkommensprinzips auch mit im Ausland erzielten Kapitalerträgen der inländischen Besteuerung. Gleichzeitig hat der Staat, aus dem die Zins- oder Dividendenerträge stammen (Quellenstaat), ebenfalls ein Besteuerungsrecht für die in seinem Hoheitsgebiet erzielten Kapitalerträge. Dies ergibt sich zum einen aus den nationalen Steuergesetzen der jeweiligen Staaten und zum anderen zumindest in Bezug auf Dividendenerträge auch aus den Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit sehr vielen Staaten geschlossen hat. Beispielhaft sei hier Art. 10 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich genannt. Dieser sieht vor, das...