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§ 7 ErbStG Schenkungsteuer;
Unentgeltliche Übertragung eines bebauten Grundstücks nach Errichtung eines Gebäudes durch den Beschenkten
Errichtet jemand ein Gebäude auf einem Grundstück, das einem Anderen gehört, in Erwartung einer geplanten künftigen Schenkung dieses Grundstücks und wird das Grundstück nach Fertigstellung des Gebäudes tatsächlich geschenkt, stellt sich die Frage, ob und in welcher Weise die Baukosten und weitere damit zusammenhängende Aufwendungen des Beschenkten seine Bereicherung mindern.
Hierzu bittet das Finanzministerium folgende Auffassung zu vertreten:
Die Bereicherung des Beschenkten ist in einem solchen Fall nach den Grundsätzen der gemischten Schenkung zu ermitteln, wobei der infolge der Schenkung nicht zu leistende Aufwendungsersatzanspruch (vgl. § 951 Abs. 1 i.V.m. § 812 Abs. 1 BGB) als Gegenleistung berücksichtigt werden soll. Zivilrechtlich ist ein solcher Aufwendungsersatzanspruch des Beschenkten zwar nicht entstanden, weil der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) eingetreten und damit der Grundstückseigentümer nicht ungerechtfertigt bereichert ist. Schenkungsteuerlich ist jedoch der Beschenkte nicht um den gesamten Wert des bebauten Grundstücks bereichert. Der Grundstückseigentümer hat durch die Gebäudeerrichtung etwas auf Kosten des späteren Beschenkten erlangt und diese Leistung auch ohne r...