Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge
Leitsatz
1. Aufgrund des vorrangigen Zwecks der Säumniszuschläge als Druckmittel stellen verfassungsrechtliche Zweifel hinsichtlich
der im Gesetz angeordneten Zinshöhe nicht zugleich die grundsätzliche Vereinbarkeit der in § 240 AO angeordneten Höhe der
Säumniszuschläge in Frage.
2. Allerdings begegnet § 240 AO dann verfassungsrechtlichen Zweifeln, wenn die Säumniszuschläge wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit
des Steuerpflichtigen teilweise zu erlassen sind, da dann die (nicht erlassenen) Säumniszuschläge sowohl ihrem verbleibenden
Zweck nach (Abschöpfung des Nutzungsvorteils) als auch der Höhe nach mit einer Verzinsung vergleichbar sind.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1869 Nr. 22 EFG 2021 S. 914 Nr. 11 GmbH-StB 2021 S. 224 Nr. 7 OAAAH-80051
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Online-Dokument
FG Münster, Beschluss v. 16.03.2021 - 12 V 16/21 AO
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