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Längere Investitionsfrist beim Investitionsabzugsbetrag geplant
Für Steuerpflichtige, die im Jahr 2017 bzw. 2018 einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG gebildet haben, wird sich nach derzeitigem Stand die Investitionsfrist auf 5 bzw. 4 Jahre für die geplante Anschaffung oder Herstellung verlängern. Hierauf macht der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Wer den sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzt, das heißt, für bestimmte künftige Anschaffungen oder Herstellungen vorab eine Gewinnminderung vornimmt, hat grundsätzlich in den darauffolgenden drei Jahren Zeit, diese Investition durchzuführen. So verlagert sich die Steuerlast in ein späteres Jahr. Lässt der Steuerpflichtige die 3-Jahresfrist investitionslos verstreichen, muss er die vorgenommene Gewinnminderung rückgängig machen....