NWB Nr. 21 vom Seite 1497

Wichtige Steuergesetze auf der Zielgeraden

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Die Share-Deal-Reform ist da

Die Möglichkeit, statt des Grundstücks selbst eine Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft auf einen oder mehrere Gesellschafter übergehen zu lassen (Share Deal) um damit Grunderwerbsteuer zu sparen, war den Bundesländern schon lange ein Dorn im Auge. Bereits 2016 hatte die Finanzministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Ziel eingerichtet, gesetzliche Änderungsvorschläge zu erarbeiten, die Share Deals unattraktiv machen sollen. Im November 2018 meldete die Arbeitsgruppe dann Vollzug; die unterbreiteten Vorschläge wurden aber zunächst nicht weiter verfolgt. Erst im Juli 2019 legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der im Wesentlichen auf den Formulierungsvorschlägen der Finanzministerkonferenz beruht. Nach der positiven Stellungnahme des Bundesrats im September 2019 und einer Expertenanhörung, in der der Gesetzentwurf zum Teil scharf kritisiert worden war, passiert wieder erst einmal lange gar nichts. Nicht wenige hatten daher bereits mit einem Scheitern des Reformvorhabens gerechnet. Doch dann, auf der Zielgeraden der jetzt ablaufenden Legislaturperiode, geht plötzlich alles ganz schnell. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am angenommen, der Bundesrat am zugestimmt und schon am ist das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes mit Datum vom im BGBl 2021 I S. 986 verkündet worden. Damit treten zum erhebliche Verschärfungen für Immobilientransaktionen in Kraft. Wischott/Graessner erläutern auf die Kernpunkte der Share-Deal-Reform.

Auf der Zielgeraden befinden sich noch weitere steuerrechtliche Gesetzgebungsvorhaben. Kurzfristig eingelaufen sind mit der Zustimmung des Bundesrats am das Fondsstandortgesetz, das u. a. eine steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen für Start-ups enthält, und das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz. Letzteres hat sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu einem Jahressteuergesetz entwickelt. Hörster wird über diese Gesetze in den kommenden NWB-Ausgaben ausführlich berichten. Ende Juni stehen dann das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz, das Steueroasen-Abwehrgesetz, das ATAD-Umsetzungsgesetz und das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz auf der Tagesordnung des Bundesrats. Im ATAD-Umsetzungsgesetz findet sich, neben den eigentlichen Regelungen zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie, außerdem eine dreimonatige Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2020. Auch unberatene Steuerpflichtige sollen dieses Mal in den Genuss der Fristverlängerung kommen. Und das im KöMoG enthaltene Reformvorhaben eines Optionsmodells für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsteuer – ein Meilenstein der Modernisierung der deutschen Unternehmensbesteuerung – werden wir unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes mit einer 11-teiligen Aufsatzreihe in der NWB begleiten.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2021 Seite 1497
LAAAH-79674