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NWB 21/2021 S. 1511

Corona | Form der Steuernummer für die Corona-Hilfen

Für die Beantragung der Corona-Hilfen wird die bundeseinheitliche Steuernummer benötigt. Da diese je nach Bundesland in unterschiedlichen Formaten ausgegeben wird, stellt das BMWi einen Steuernummer-Umrechner zur Verfügung, mit dem aus der landesspezifischen Steuernummer (nicht Id.-Nr.) die bundeseinheitliche 13-stellige ELSTER-Steuernummer berechnet wird. So können die Anträge schneller im Fachverfahren geprüft werden.

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