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BBK Nr. 11 vom

Buchungen bei Einsatz von Firmenfahrrädern

Dr. Volker Endert

In den letzten Jahren ist in Unternehmen ein Trend festzustellen, dass ein (elektronisches) Dienstfahrrad auch zur privaten Nutzung überlassen wird. Verschiedene Anbieter haben sich darauf spezialisiert, die Überlassung in Form des Leasings sowie die komplette Verwaltung der E-Räder zu übernehmen. Unternehmen schließen mit dem Anbieter einen Rahmenvertrag und müssen sich um nichts weiter kümmern – außer um die richtige Verbuchung.

I. Überlassung von E-Bikes

Leasing-Fahrräder dürften die häufigste Variante in der Praxis darstellen, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeitern ein Fahrrad überlassen möchte. Hierbei schließt der Arbeitgeber mit einem Anbieter für Fahrradleasing einen Vertrag über das Leasing ab. Der Arbeitnehmer sucht sich ein Fahrrad bei einem Händler nach Wahl aus und teilt dieses dem Leasinggeber mit, der sodann alle weiteren administrativen Tätigkeiten übernimmt. Zeitgleich wird ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen, bei dem der Arbeitnehmer üblicherweise einer Herabsetzung des Arbeitslohns in Höhe der Brutto- bzw. Netto-Leasingrate zustimmt. Dabei wird diese Herabsetzung auf d...

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