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Online-Beitrag vom

Investmentfonds in Luxemburg

Die Luxemburger Steuerreform, welche durch das Gesetz vom in Kraft getreten ist, hat verschiedene Änderungen bezüglich der Besteuerung der Investmentfonds in Luxemburg mitgebracht und unterscheidet grundsätzlich zwischen (i) Steuervergünstigungen hinsichtlich Nachhaltigkeitsaktivitäten von bestimmten Investmentfonds und (ii) einer erhöhten Steuerlast bestimmter Investmentfonds deren Einkünfte aus in Luxemburg belegene Immobilien stammen. Die Rechtslage zu beiden Steuerreformen wird nachfolgend weiter ausgeführt.

I. Nachhaltige Investmentfonds

In der Verfolgung des Ziels Luxemburg als internationaler Vorreiter für grüne und nachhaltige Finanzen zu etablieren, können seit dem , nachhaltige Investmentfonds, welche durch das Gesetz vom eingeführt wurden und welche grundsätzlich der 0,05 % Registersteuer unterliegen, eine ermäßigte Registersteuer in Anspruch nehmen, wobei der ermäßigte Tarif zwischen 0,04 % und 0,01 % variiert, abhängig vom Niveau der Nachhaltigkeitsaktivitäten (im Sinne des Artikels 3 der Verordnung (EU) 2020/852) des Investmentfonds oder der individuellen Teilfonds des Investmentfonds.

Im Sinne des Art. 3 der Verordnung (EU) 2020/852, gi...

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