Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
8. Aufl. 2021
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T. Bewertung und Buchung der Verbindlichkeiten
1. Begriffliche Abgrenzung
Verbindlichkeiten des Unternehmens sind Verpflichtungen, die dem Grunde und der Höhe nach feststehen.
Die Verpflichtungen bestehen insbesondere in zukünftigen Geldzahlungen, können aber auch Warenlieferungen, Dienstleistungen oder Preisnachlässe sein.
Durch ihre Rückzahlung (Tilgung) wird das verfügbare Vermögen des Unternehmens vermindert. Das entscheidende Merkmal ist der von einem Dritten einforderbare Leistungsanspruch.
Zu den Verbindlichkeiten gehören nach § 266 Abs. 3 HGB:
Anleihen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
sonstige Verbindlichkeiten,
davon aus Steuern,
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.S. 572
2. Bewertung
2.1 Zugangsbewertung
Verbindlichkeiten sind zum Zeitpunkt ihrer Entstehung mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Darunter ist derjenige Betrag zu verstehen, der zur Tilgung der Verbindlichkeit aufgebracht...