Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
8. Aufl. 2021
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R. Steuerliche Besonderheiten im Bereich des Anlagevermögens
1. Geringwertige Wirtschaftsgüter
1.1 Überblick
Bei Vermögensgegenständen des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und einen geringen Wert haben (sog. „geringwerige Wirtschaftsgüter“ – GWG), müssen steuerliche Besonderheiten beachtet werden.
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet bei geringwertigen Wirtschaftsgütern des betrieblichen Anlagevermögens in
Alternative 1:
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 800 € netto. Diese dürfen im Jahr ihrer Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben berücksichtigt oder planmäßig über die Dauer ihrer voraussichtlichen Nutzung abgeschrieben werden (vgl. § 6 Abs. 2 EStG).
Alternative 2:
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 250 € bis zu 1.000 € netto. Diese dürfen im Jahr ihrer Anschaffung, Herstellung oder Einlage in einem Sammelposten („Pool“) erfasst und zusammen mit den anderen Wirtschaftsgütern dieses Pools (sog. „Poolwirtschaftsgüter“) eines Kalenderjahres über einen Zeitraum von 5 Jahren gleichmäßig abgeschrieben werden (vgl. § 6 Abs. 2a Sätze 1 – 2 EStG).
Bei Anwendung dieser Alternative (sog...