Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
8. Aufl. 2021
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L. Darlehen und Schuldzinsen
1. Aufnahme von Darlehen
Zur Finanzierung des Unternehmens kann Eigen- oder Fremdkapital eingesetzt werden.
Die Finanzierung mit Fremdkapital erfolgt in der Regel durch die Aufnahme von Darlehen bei Banken. Ein Darlehen wird beispielsweise zur Finanzierung eines besonderen Vorgangs, z. B. für eine Sachanlagenanschaffung, aufgenommen.
Das Bankdarlehen ist ein Geldkredit. Die Bank stellt dem Unternehmer auf der Basis eines Darlehensvertrages einen bestimmten Geldbetrag für eine bestimmte Zeit zur Verfügung. Der Unternehmer muss den geliehenen Geldbetrag in der vereinbarten Zeit zurückzahlen und für die Gewährung des Darlehens an die Bank Zinsen bezahlen (vgl. § 488 Abs. 1 BGB).
Der Unternehmer Kurz nimmt zur Finanzierung eines Sachanlagenkaufs bei seiner Bank ein Darlehen in Höhe von 4.000 € auf. Die Laufzeit beträgt vereinbarungsgemäß vier Jahre, die Verzinsung 3 % p. a. (per anno = pro Jahr).
Nach dem Darlehensvertrag muss Herr Kurz den geliehenen Geldbetrag in vier Raten à 1.000 €, zahlbar jeweils nach Ablauf eines Darlehensjahres, an die Bank zurückzahlen. Zusätzlich muss er zusammen mit den Raten 3 % Zinsen auf den geliehenen Betrag an die Bank entrichten.
Die Aufn...