Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
8. Aufl. 2021
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I. Privatentnahmen und -einlagen
1. Abgrenzung zwischen betrieblichen und privaten Vorgängen
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ereignen sich neben den vielzähligen betrieblichen Geschäftsvorfällen auch Vorgänge, die der Privatsphäre des Unternehmers zuzuordnen sind.
Entnahme von Geld aus der Kasse des Unternehmens für private Einkäufe des Unternehmers
Bezahlung der Dachreparatur am Einfamilienhaus des Unternehmers durch Überweisung vom betrieblichen Bankkonto
Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für eine private Urlaubsreise des Unternehmers.
Privatvorgänge müssen in der Buchführung getrennt von den betrieblich verursachten Geschäftsvorfällen erfasst werden, damit sie das Ergebnis der Geschäftstätigkeit des Unternehmens (Gewinn oder Verlust) nicht beeinflussen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung soll schließlich das Ergebnis der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, unbeeinflusst von den privaten Aufwendungen und Erträgen des Unternehmers ausgewiesen werden.
Die Bilanz des Unternehmens soll auch unbeeinflusst vom Privatvermögen des Unternehmers nur diejenigen Posten ausweisen, die dem Unternehmen zuzuordnen sind.
2. Privat verursachte Eigenkapitalveränderungen
Bei der ...