Frage der Unternehmereigenschaft von Hundezüchtern
Leitsatz
1. Die Stpfl. hat in den Streitjahren mit den Verkäufen von Hunden aus ihrer Hundezucht eine wirtschaftliche, d.h. nachhaltige
gewerbliche Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG ausgeübt. Die Stpfl. hat – auch wenn die Hundezucht ihr langjähriges Hobby
und ein für sie wichtiger persönlicher Lebensinhalt war – ähnlich wie ein Händler agiert; sie war somit unternehmerisch tätig.
2. Es ist auch vor dem Hintergrund des Neutralitätsprinzips als Ausprägung des Gebotes der Wettbewerbsgleichheit systemgerecht,
die Umsätze der Stpfl. der Umsatzsteuer zu unterwerfen – sofern sie die Kleinunternehmergrenzen des § 19 Abs. 1 UStG übersteigen.
Das Neutralitätsprinzip gebietet, Umsätze bzw. Anbieter gleichartiger Waren und Dienstleistungen gleichermaßen mit Umsatzsteuer
zu belasten. Vorliegend besteht ein zumindest potentieller Wettbewerb mit anderen Züchtern.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1151 Nr. 13 NWB-Eilnachricht Nr. 23/2021 S. 1647 UStB 2021 S. 181 Nr. 6 EAAAH-79500
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