Gesetzgebung | Bundestag verabschiedet KöMoG
Der Bundestag hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (BT Drucks. 19/28656) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT Drucks. 19/29843) in 2./3. Lesung beschlossen. Es wird eine Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eingeführt.
Die Bundesregierung führt u.a. aus:
Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft zu stärken. Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen können zudem als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Auch das bislang auf den europäischen Wirtschaftsraum beschränkte Umwandlungssteuergesetz wird mit dem Gesetz durch die Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs für Umwandlungen globalisiert.
Die Bundesregierung teilte Bedenken des Bundesrates (Stellungnahme v. 12.5.2021) hinsichtlich der Praxistauglichkeit der Option zur Körperschaftsteuer nicht. Die Option sei ausgewogen ausgestaltet und verfolge eine klare Linie, indem die bereits heute für den tatsächlichen Formwechsel und die Besteuerung von Kapitalgesellschaften geltenden ertragsteuerlichen Regelungen so weit wie möglich auf die Option angewendet würden. Dies diene nicht nur der Rechtssicherheit, indem auf bekannte Grundsätze zurückgegriffen werden kann, sondern vermeide auch zusätzliche Komplexität, die durch Sonderregelungen allein für die Option zur Körperschaftsteuer zwangsläufig entstehen würde, heißt es weiter.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
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Quelle: Bundestag online (JT)
Fundstelle(n):
NWB DAAAH-79399