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Die „Share-Deal“-Reform kommt!
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1519Nach der Stellungnahme des Bundesrats im September 2019 zu den Reformvorschlägen in der Grunderwerbsteuer war man sich einig, dass der bisherige Gesetzentwurf zur Verschärfung des sog. Share Deal so wie geplant nicht umgesetzt werden sollte. Nicht wenige hatten bereits damit gerechnet, dass dieses Reformvorhaben völlig scheitert. Nun auf der Zielgeraden der ablaufenden Legislaturperiode ist sie doch beschlossen worden, die Share-Deal-Reform.
Hintergrund
[i]Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossenSeit ungefähr fünf Jahren hat man über eine Reform der Grunderwerbsteuer diskutiert. Zielsetzung war die weitere Einschränkung von Erwerbsstrukturen, bei denen die Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft (Share Deal) erworben werden und nicht das Grundstück selbst; bei einem solchen Share Deal besteht die Möglichkeit, den Anfall von Grunderwerbsteuer zu vermeiden, was Privatpersonen regelmäßig nicht offensteht. Im Juli 2019 hatte die Bundesregierung einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vorgelegt (BT-Drucks. 19/13437). Nach intensiven politischen Diskussionen war das Gesetzgebungsverfahren unterbrochen und auf das Jahr 2020BGBl 2021 I S. 986