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NWB 20/2021 S. 1442

Vormundschafts-/Betreuungsrecht | Neuregelungen ab

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist am im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Der Bundesrat hatte am der vom Bundestag am beschlossenen umfangreichen Reform zugestimmt. Das Gesetz wird am  in Kraft treten. Durch es wird das Vormundschafts- und Betreuungsrecht neu strukturiert und inhaltlich modernisiert. Fast alle Bestimmungen, die sich auf die Vorsorgevollmacht und die Kontrollbetreuung beziehen, sind in einer Norm zusammengefasst worden (§ 1820 BGB n. F.). Zukünftig besteht die Möglichkeit des Betreuungsgerichts, dem Bevollmächtigten die Ausübung der Vollmacht – vorübergehend – zu untersagen (§ 1820 Abs. 4 BGB n. F.), wenn ein Missbrauchsverdacht besteht, aber noch nicht bestätigt ist. Der Gesetzgeber führt zudem das wechselseitige gesetzliche Ver...

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