Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 16.12.2020 VI R 35/18

Lohn und Gehalt | Zusammengefasste betriebliche Einrichtung als erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers

Ein Gerichtsvollzieher hat seine erste Tätigkeitsstätte am Amtsgericht, dem er zugeordnet ist, sowie an seinem Geschäftszimmer, das er am Sitz des Amtsgerichts auf eigene Kosten unterhalten muss. Seine Fahrtkosten von der Wohnung zum Amtsgericht oder zum Geschäftszimmer sind daher nur in Höhe der Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer absetzbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG). Ein Abzug nach Reisekostengrundsätzen für Hin- und Rückfahrt in Höhe von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer scheidet aus.

Nach [i]Geschäftszimmer ist betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers dem BFH handelt es sich bei dem Amtsgericht sowie bei dem (angemieteten) Geschäftszimmer am Sitz des Amtsgerichts, das der Gerichtsvollzieher unterhalten muss, um eine zusammengefasste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Gerichtsvollzieher dauerhaft zugeordnet ist. ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen