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NWB-BB Nr. 6 vom Seite 166

Vergütungsmodelle für die neuen Umsatzfelder des StaRUG

So können Restrukturierungsbeauftragte und Sanierungsmoderatoren abrechnen

Dipl.-Finw. Thomas Rennar

Die gesetzgeberisch neuartig geschaffenen Betätigungsfelder der vorinsolvenzlichen Sanierung bieten starkes wirtschaftliches Entwicklungspotenzial für Berufsträger und berufsnahe Angehörige. Im Folgenden erfahren Sie, wie einzelne Leistungen als Sanierungsmoderator und Restrukturierungsbeauftragter nach dem StaRUG abgerechnet werden können.

I. Auslauf: Ausgesetzte Insolvenzantragspflicht

Aufgrund der Corona-Pandemie beschloss der Gesetzgeber eine Verlängerung der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht letztmalig bis zum . Diese Regelung galt für die Geschäftsleiter solcher Schuldner, welche im Zeitraum vom bis zum einen Antrag auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie gestellt haben.

Maßgebend war insoweit der Tatbestand der Überschuldung. Dies war darauf zurückzuführen, dass es sich lediglich um eine weitere gesetzliche Verlängerung der ersten Aussetzungsverlängerung zur Antragspflicht vom bis handelte. Diese galt erstmals ausschließlich für den Tatbestand der Überschuldung.

War eine Antragstellung jedoch aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ...

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