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BFH 16.09.2020 II R 12/18, StuB 10/2021 S. 423

Grunderwerbsteuer | Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft – Bemessungsgrundlage bei geplanter Bebauung

(1) § 8 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 GrEStG verlangt eine kausale Verknüpfung der Änderung des Gesellschafterbestands mit einem Plan zur Bebauung. (2) Zum einen muss es einen vorgefassten Plan geben, mit dem sich die Gesellschaft über einen Gesellschafterwechsel hinaus in wesentlichen Punkten so auf die Bebauung eines Grundstücks festgelegt hat, dass sie sich im Regelfall nur noch unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Einbußen davon lösen könnte. (3) Zum anderen müssen die Neugesellschafter die Gesellschaftsanteile wegen des Plans erworben haben (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2a, § 8 Abs. 2 § 13 Nr. 6 GrEStG). S. 424

Praxishinweise

Erstreckt sich der Erwerbsvorgang auf ein noch zu errichtendes Gebäude oder beruht die Änderung des Gesellschafterbestands i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG auf einem „vorgefassten Plan“...

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