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Immobilienwertnachweis durch Gutachten
Die ImmobilienwertV gestattet die Ermittlung des Bedarfwerts eines Erbbaugrundstücks nach der finanzmathematischen Methode (Bezug: § 9, § 183, § 194, § 198 BewG; § 8, § 14, § 24 ImmobilienwertV).
Im Urteilsfall wurden Bedarfswerte für Erbbaugrundstücke für Zwecke der Erbschaftsteuer festgestellt. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, sind gem. § 192 BewG die Werte für die wirtschaftliche Einheit Erbbaurecht (§ 193 BewG) und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks (§ 194 BewG) gesondert zu ermitteln. Gemäß § 194 Abs. 1 BewG ist der Wert des Erbbaugrundstücks im Vergleichswertverfahren nach § 183 BewG zu ermitteln, wenn für das zu bewertende Grundstück Vergleichskaufpreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren vorliegen. In allen anderen Fällen bildet der Bodenwertanteil nach § 194 Abs. 3 BewG den...BGBl 2010 I S. 639