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Der Wechsel auf die degressive Abschreibung im Jahresabschluss 2020
I. Sachverhalt
Die andauernde Corona-Pandemie hat beim prüfungspflichtigen Mandanten zu Umsatzrückgängen und Ergebniseinbußen geführt. Der Mandant möchte für die Steuerbilanz 2020 die neu eingeführte degressive AfA in Anspruch nehmen. Um keine Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz zu generieren, ist auch handelsrechtlich die degressive Abschreibung angewendet worden.
II. Fragestellung
Ist ein Wechsel der Abschreibungsart möglich und welche Hinweise sollte der Abschlussprüfer dem Mandanten geben?