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Grunderwerbsteuer: Bemessungsgrundlage bei Gesellschafterwechsel bei geplanter Bebauung
Ändert sich bei einer grundbesitzenden Personengesellschaft der Gesellschafterbestand innerhalb von fünf Jahren zu mindestens 95 %, entsteht Grunderwerbsteuer. Steht im Zeitpunkt des Gesellschafterwechsels bereits die Bebauung des bislang unbebauten Grundstücks im Wesentlichen fest und kennen die Neugesellschafter den Plan zur Bebauung, richtet sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nach dem Wert des bebauten Grundstücks.
Hintergrund: Grunderwerbsteuer entsteht nicht nur beim Verkauf eines Grundstücks, sondern auch bei einer Anteilsübertragung an einer Gesellschaft, die ein Grundstück besitzt. So wird etwa der Austausch der Gesellschafter einer grundbesitzenden Personengesellschaft zu mindestens 95 % innerhalb von fünf Jahren der Grunderwerbsteuer unte...