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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 3 K 139/20 EFG 2021 S. 1564 Nr. 18

Gesetze: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ; GewStG § 9 Nr. 2 Satz 1

Keine Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften bei der Gewerbesteuer

Leitsatz

1. § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG nicht als nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt. Das gilt auch für Personengesellschaften, die ansonsten Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen (Anschluss an , BStBl II 2020, 649).

2. Bei den Ausführungen des BFH in dieser Entscheidung zur verfassungskonform einschränkenden Auslegung des § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG handelt es sich nicht um ein obiter dictum, sondern um entscheidungstragende Rechtssätze.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 6 Nr. 51
DStRE 2022 S. 104 Nr. 2
DStZ 2021 S. 884 Nr. 21
EFG 2021 S. 1564 Nr. 18
EStB 2022 S. 34 Nr. 1
GStB 2022 S. 202 Nr. 6
KÖSDI 2021 S. 22468 Nr. 11
MAAAH-78693

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 25.02.2021 - 3 K 139/20

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