Keine Abfärbung von gewerblichen
Beteiligungseinkünften bei der Gewerbesteuer
Leitsatz
1. § 2 Abs.
1 Satz 2 GewStG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein
gewerbliches Unternehmen i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative
2 EStG nicht als nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer
unterliegender Gewerbebetrieb gilt. Das gilt auch für Personengesellschaften,
die ansonsten Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen (Anschluss
an , BStBl II 2020,
649).
2. Bei den Ausführungen des
BFH in dieser Entscheidung zur verfassungskonform einschränkenden
Auslegung des § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG handelt es sich nicht um
ein obiter dictum, sondern um entscheidungstragende Rechtssätze.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2021 S. 6 Nr. 51 DStRE 2022 S. 104 Nr. 2 DStZ 2021 S. 884 Nr. 21 EFG 2021 S. 1564 Nr. 18 EStB 2022 S. 34 Nr. 1 GStB 2022 S. 202 Nr. 6 KÖSDI 2021 S. 22468 Nr. 11 MAAAH-78693
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 25.02.2021 - 3 K 139/20
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