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§ 8 EStG Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes für das Kalenderjahr 2002
Bezug:
Durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung vom (BGBl 2001 I S. 2945) sind die amtlichen Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2002 festgesetzt worden.
Im Kalenderjahr 2002 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:
I. bei Angehörigen der Bundeswehr
Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade
Tabelle in neuem Fenster öffnen–mit Standort in den alten Ländern46,66 Euro–mit Standort in den neuen Ländern41,00 EuroBesoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade
Tabelle in neuem Fenster öffnen–mit Standort in den alten Ländern83,99 Euro–mit Standort in den neuen Ländern73,80 EuroBesoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade
Tabelle in neuem Fenster öffnen–mit Standort in den alten Ländern158,65 Euro–mit Standort in den neuen Ländern139,40 Euro
II. bei Angehörigen des Bundesgrenzschutzes
Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter im Bundesgrenzschutz
Tabelle in neuem Fenster öffnen–mit Standort in den alten Ländern55,99 Euro–mit Standort in den neuen Ländern49,20 Eurobei allen anderen Angehörigen des Bundesgrenzschutzes, die eine Gemeinschaftsunterkunft in Anspruch nehmen, nach den Unterkunftsverhältnisse...