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§ 8 EStG Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes für das Kalenderjahr 2002
Bezug:
Durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung vom (BGBl 2001 I S. 2945) sind die amtlichen Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2002 festgesetzt worden.
Im Kalenderjahr 2002 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:
I. bei Angehörigen der Bundeswehr
- Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade Tabelle in neuem Fenster öffnen–mit Standort in den alten Ländern46,66 Euro–mit Standort in den neuen Ländern41,00 Euro
- Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade Tabelle in neuem Fenster öffnen–mit Standort in den alten Ländern83,99 Euro–mit Standort in den neuen Ländern73,80 Euro
- Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade Tabelle in neuem Fenster öffnen–mit Standort in den alten Ländern158,65 Euro–mit Standort in den neuen Ländern139,40 Euro
II. bei Angehörigen des Bundesgrenzschutzes
- Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter im Bundesgrenzschutz Tabelle in neuem Fenster öffnen–mit Standort in den alten Ländern55,99 Euro–mit Standort in den neuen Ländern49,20 Euro
- bei allen anderen Angehörigen des Bundesgrenzschutzes, die eine Gemeinschaftsunterkunft in Anspruch nehmen, nach den Unterkunftsverhältnisse...